Internationales Privatrecht (Derecho Internacional Privado)
Grenzüberschreitende Rechtsfragen
Das internationale Privatrecht Uruguays regelt Rechtsfragen mit Auslandsbezug. Es bestimmt, welches Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist.
Wichtige Bereiche:
Anerkennung ausländischer Urteile | Rechtswahl | Internationales Erbrecht | Eheschließung im Ausland
Anerkennung ausländischer Urteile | Rechtswahl | Internationales Erbrecht | Eheschließung im Ausland
Uruguay hat die Montevideo-Verträge von 1889 und 1940 ratifiziert, die wichtige Regelungen für das internationale Privatrecht in Südamerika enthalten.