Apostille und beglaubigte Übersetzungen
Dokumentenbeglaubigung
Alle ausländischen Dokumente müssen für Uruguay apostilliert werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit öffentlicher Urkunden gemäß dem Haager Übereinkommen.
Apostille-Stellen in Deutschland:
Landgericht | Regierungspräsidium | Bundesverwaltungsamt | Je nach Dokumentenart unterschiedliche Zuständigkeit
Landgericht | Regierungspräsidium | Bundesverwaltungsamt | Je nach Dokumentenart unterschiedliche Zuständigkeit
Nach der Apostille muss das Dokument von einem in Uruguay anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Die Übersetzung wird dann ebenfalls beglaubigt.