Strafregisterauszug (Certificado de Antecedentes Penales)
Polizeiliches Führungszeugnis
Für die Aufenthaltsgenehmigung wird ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern benötigt, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben.
Anforderungen:
Führungszeugnis Belegart O | Nicht älter als 6 Monate | Apostille erforderlich | Beglaubigte Übersetzung
Führungszeugnis Belegart O | Nicht älter als 6 Monate | Apostille erforderlich | Beglaubigte Übersetzung
In Deutschland wird das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragt. Es muss anschließend apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.