Immobilienerwerb (Compra de Inmuebles)
Eigentum in Uruguay
Ausländer können in Uruguay ohne Einschränkungen Immobilien erwerben. Weder Aufenthaltsgenehmigung noch Staatsbürgerschaft sind erforderlich.
Kaufprozess:
Keine Beschränkungen für Ausländer | Notarielle Beurkundung | Grundbucheintrag | Grunderwerbsteuer 2%
Keine Beschränkungen für Ausländer | Notarielle Beurkundung | Grundbucheintrag | Grunderwerbsteuer 2%
Der Kauf erfolgt über einen Notar (Escribano). Die Eigentumsrechte werden im Grundbuch (Registro de la Propiedad Inmueble) eingetragen.