Immobilienerwerb (Compra de Inmuebles)

Immobilienerwerb
Eigentum in Uruguay

Ausländer können in Uruguay ohne Einschränkungen Immobilien erwerben. Weder Aufenthaltsgenehmigung noch Staatsbürgerschaft sind erforderlich.

Kaufprozess:
Keine Beschränkungen für Ausländer | Notarielle Beurkundung | Grundbucheintrag | Grunderwerbsteuer 2%

Der Kauf erfolgt über einen Notar (Escribano). Die Eigentumsrechte werden im Grundbuch (Registro de la Propiedad Inmueble) eingetragen.