Geburtsurkunde (Partida de Nacimiento)
Personenstandsurkunde
Die Geburtsurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente für die Einwanderung. Sie muss als internationale oder mehrsprachige Urkunde vorliegen oder übersetzt werden.
Anforderungen:
Aktuelle Ausstellung (nicht älter als 6 Monate) | Apostille | Beglaubigte Übersetzung ins Spanische
Aktuelle Ausstellung (nicht älter als 6 Monate) | Apostille | Beglaubigte Übersetzung ins Spanische
In Deutschland kann eine internationale Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt werden. Diese ist mehrsprachig und benötigt keine Übersetzung.